Aktuell

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Informationen zur neuen Regelung zur Vergütung im Notdienst:


In der  GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) wurde die Vergütung im Notdienst neu geregelt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es sich bei Notdiensteinsätzen um eine besondere Serviceleistung handelt, welche in Zukunft auch entsprechend aufgewertet werden soll.

Die neue Regelung bezieht sich nur auf Einsätze außerhalb der üblichen Sprechzeiten. In den normalen Sprechzeiten (auch wenn diese nach 18 Uhr oder am Samstag sind)  gelten weiterhin die normalen Gebührensätze.

Für Behandlungen im Notdienst gilt in Zukunft:

*eine Notdienstpauschale von 50.-€
*Abrechnung aller erbrachten Leistungen im 2- 4 fachen Satz der Gebührenordnung
*erhöhtes Wegegeld für Einsätze außerhalb der Praxis (Pferdepraxis)

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